Eine wirksame Methode im Handel, um Kunden anzulocken und zum Kauf zu motivieren, ist die Werbung. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, da irreführende Werbeaussagen rechtliche Konsequenzen haben können. Das Oberlandesgericht München hat kürzlich entschieden, dass Werbung mit Null-Prozent-Finanzierung für Verbraucher irreführend sein kann und gegen das Wettbewerbsrecht verstößt (Az.: 6 U 3908/22).
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Verbraucher besser informiert: Mehr Transparenz bei Null-Prozent-Finanzierung
Im heutigen Handel ist es üblich, mit Null-Prozent-Finanzierungen zu werben, sowohl online als auch im stationären Bereich. Diese Art von Angeboten kann auf den ersten Blick verlockend sein, doch Verbraucher sollten vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass bei einer Null-Prozent-Finanzierung oft auch ein Rahmenkreditvertrag abgeschlossen wird. Dies kann für den Verbraucher zu unerwarteten Kosten führen. Um finanzielle Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, vor dem Abschluss einer solchen Finanzierung alle vertraglichen Details genau zu prüfen.
Wettbewerbsrecht verletzt: Verbraucherzentrale mahnt Online-Shops wegen irreführender Finanzierung ab
Die Verbraucherzentrale NRW hat die Betreiberfirma zweier Elektromarkt-Ketten abgemahnt, da ihre Werbung mit einer Null-Prozent-Finanzierung irreführend war. Verbraucher waren nicht klar darüber informiert, dass neben dem Ratenkredit ohne Zinsaufschlag auch ein Rahmenkreditvertrag abgeschlossen wurde. Eine weitere Nutzung des Rahmenkredits kann zu hohen Zinsen führen.
Null-Prozent-Finanzierung: OLG München fordert Aufklärungspflicht über Rahmenkredit
Das Oberlandesgericht München hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Unternehmen, die eine Null-Prozent-Finanzierung anbieten, den Verbraucher ausdrücklich darauf hinweisen müssen, wenn ein Rahmenkredit mit dem Angebot verbunden ist. Dieses Urteil zielt darauf ab, die Verbraucher vor versteckten Kosten und unerwarteten finanziellen Belastungen zu schützen. Das Gericht betont zudem, dass nur Unternehmen, die über die erforderliche behördliche Genehmigung verfügen, einen Rahmenkredit vermitteln dürfen. Mit dieser Entscheidung wird eine höhere Transparenz und Verbrauchersicherheit im Bereich der Finanzierungsangebote geschaffen.
Verbraucherschutz durch Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für Wettbewerbsrecht
Um rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen und Unterlassungsklagen aufgrund irreführender Werbung und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Expertise eines erfahrenen Rechtsanwalts für Wettbewerbsrecht in Anspruch zu nehmen. Dieser kann Unternehmen dabei unterstützen, ihre Werbekampagnen so zu gestalten, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen und keine falschen Versprechungen beinhalten. Durch eine rechtssichere Werbung können Unternehmen unangenehme finanzielle Folgen und einen möglichen Imageschaden vermeiden.
Das Urteil des OLG München hat Auswirkungen auf Unternehmen, die Null-Prozent-Finanzierungen bewerben. Sie sind nun verpflichtet, deutlicher auf mögliche Rahmenkreditverträge hinzuweisen und sicherzustellen, dass Verbraucher über die damit verbundenen Kosten informiert werden. Dadurch werden Verbraucher vor unerwarteten finanziellen Belastungen geschützt. Unternehmen sollten daher ihre Werbeaussagen überprüfen und sicherstellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen.