In den letzten Monaten hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch seine Rechtsprechung das Risiko für Unternehmen, für Datenschutzverletzungen haftbar gemacht zu werden, erheblich erhöht. Es wurde festgestellt, dass auch kleine Verletzungen des Datenschutzes zu Schadenersatzansprüchen führen können und selbst die bloße Möglichkeit eines Missbrauchs personenbezogener Daten rechtliche Konsequenzen haben kann.
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EuGH: Schadenersatzansprüche bei emotionalen Schäden durch Datenschutzverletzungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Unternehmen für Datenschutzverletzungen haftbar gemacht werden können, wenn dadurch „gefühlsmäßige Beeinträchtigungen“ entstehen. Selbst die bloße Befürchtung eines möglichen Missbrauchs personenbezogener Daten kann zu Schadenersatzansprüchen führen.
Die zunehmenden Risiken von Datenschutzverletzungen machen es für Unternehmen unerlässlich, sich durch eine Cyberversicherung auch gegen mögliche Verstöße gegen die DSGVO abzusichern. Allerdings gestaltet sich der Versicherungsmarkt zunehmend anspruchsvoll. Die acant.service GmbH, ein erfahrener Versicherungsmakler, steht Unternehmen zur Seite und hilft ihnen dabei, den maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu erhalten, der ihren individuellen Anforderungen und Risiken gerecht wird.
Haftung für Datenschutzverstöße: Bemerkenswerte Entscheidungen des EuGH
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den letzten Monaten mehrere Urteile zum Thema Haftung für Datenschutzverstöße gefällt. Diese Entscheidungen sind von besonderer Bedeutung, da sie zeigen, dass bereits geringfügige Beeinträchtigungen und die bloße Befürchtung eines möglichen Datenmissbrauchs zu Schadenersatzansprüchen führen können.
- Schadenersatzansprüche können bereits aufgrund kleiner und immaterieller Schäden entstehen, beispielsweise vorübergehende emotionale Beeinträchtigungen durch Datenmissbrauch (EuGH, 04.05.2023 – C-300/21)
- Der unbefugte Zugriff auf personenbezogene Daten führt nicht zwangsläufig zu dem Schluss, dass die Datenschutzmaßnahmen unzureichend waren. Das betroffene Unternehmen muss jedoch belegen, dass es keinerlei Verantwortung trägt. Zusätzlich kann bereits die Befürchtung eines Missbrauchs zu einem immateriellen Schaden führen, der Schadenersatzansprüche begründet (EuGH, 14.12.2023 – C-340/21)
- Haftbar für den Missbrauch von personenbezogenen Daten sind Unternehmen nur dann, wenn ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Die Höhe der Entschädigungszahlungen steht jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Grad des Verschuldens. Selbst bei geringem Verschulden können Unternehmen hohe Entschädigungen zahlen müssen, wenn der Datenverlust oder -missbrauch zu erheblichen Schäden bei den Betroffenen führt
- Wenn gestohlene Daten es ermöglichen, Personen zu identifizieren, kann dies bereits zu einem immateriellen Schaden führen und somit Schadenersatzforderungen begründen, unabhängig davon, ob die gestohlenen Daten für Identitätsdiebstahl verwendet werden oder nicht (Schlussantrag des Generalanwalts zu den Fällen EuGH – C-182/22 und EuGH – C-189/22)
Schutz vor Haftung: Unternehmen sollten Versicherungsschutz bei Datenschutzverletzungen prüfen
Die zunehmende Gefahr der datenschutzrechtlichen Haftung bringt Unternehmen in eine immer schwierigere Situation. Es ist daher von großer Bedeutung, neben einer angemessenen IT-Sicherheitsstrategie und Datenschutzvorkehrungen auch den Schutz durch eine passende Versicherung in Betracht zu ziehen.
Unternehmen können sich mit einer Cyberversicherung gegen die finanziellen Folgen von Datenschutzverletzungen absichern. Im Falle eines Hackerangriffs übernimmt die Versicherung in der Regel die Schadenersatzpflichten gemäß der DSGVO. Gleichzeitig schützt eine betriebliche Rechtsschutzversicherung das Unternehmen vor teuren Rechtsstreitigkeiten nach einem Datenverlust, die sonst existenzbedrohend sein könnten.
Zunehmende Angriffe führen zu umfangreichen Auflagen bei Cyberversicherungen
Aufgrund der zunehmenden Zahl erfolgreicher Cyberangriffe auf Unternehmen ist der Markt für Cyberversicherungen in den letzten Jahren erheblich anspruchsvoller geworden. Die Versicherer reagieren auf diese Entwicklung, indem sie umfangreichere Auflagen und Prüfungen einführen, um das gestiegene Risiko angemessen abzudecken. Gleichzeitig haben sich die Versicherungsbedingungen vieler Angebote verschlechtert, was es für Unternehmen schwieriger macht, eine passende Versicherungspolice zu finden oder individuelle Vereinbarungen zu treffen.
Die Unterstützung und Beratung eines Fachmaklers für Cyberversicherungen wie die acant.service GmbH ist entscheidend, um Unternehmen vor den finanziellen Risiken von Datenschutzverletzungen zu schützen. Mit über zehn Jahren Erfahrung im Markt verfügt das Berliner Unternehmen über fundierte Kenntnisse und direkte Kontakte zu einschlägigen Versicherern. Sie können individuelle Lösungen anbieten, um einen optimalen Cyberversicherungsschutz in einem herausfordernden Markt sicherzustellen.
Cyberversicherungen in schwierigem Markt: acant.service GmbH bietet maßgeschneiderten Schutz
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat das Risiko für Unternehmen, für Datenschutzverletzungen haftbar gemacht zu werden, erheblich erhöht. Um sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzklagen zu schützen, sollten Unternehmen in Betracht ziehen, eine Cyberversicherung und eine betriebliche Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Die acant.service GmbH steht Unternehmen als erfahrener Fachmakler zur Seite und hilft dabei, den individuell passenden Versicherungsschutz zu finden, um sich bestmöglich vor den Auswirkungen von Datenschutzverletzungen zu schützen.