Die staatliche KfW-Bank hat angekündigt, dass ab dem 16. Oktober 2023 die Bedingungen der Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“ verbessert werden. Eine bedeutende Änderung besteht in der deutlichen Erhöhung der Grenzen des zu versteuernden Jahreseinkommens. Dadurch sollen mehr Familien mit kleinen und mittleren Einkommen Zugang zu zinsverbilligten KfW-Krediten für den Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichem Wohneigentum erhalten.
KfW-Bank verbessert Förderung: Höhere Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge für Familien
Ab dem 16. Oktober 2023 profitieren Familien mit kleinen und mittleren Einkommen von den verbesserten Bedingungen des Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“. Die Einkommensgrenze für eine Familie mit einem Kind wird von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Zudem steigen die Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 Euro, je nach Anzahl der Kinder. Dies bietet Familien die Möglichkeit, ihren Traum vom eigenen Haus zu verwirklichen.
Ausbau der KfW-Förderung: Mehr Familien erhalten Zugang zu Wohneigentum
Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ der KfW-Bank bietet Familien mit kleinen und mittleren Einkommen die Möglichkeit, ein energieeffizientes und klimafreundliches Haus zu erwerben. Durch zinsverbilligte Kredite werden der Neubau oder der Ersterwerb finanziell unterstützt. Dabei werden nur Häuser gefördert, die über den gesamten Lebenszyklus einen geringen CO2-Fußabdruck haben. Das Programm hat das Ziel, die Wohneigentumsquote zu erhöhen und einen Beitrag zum nachhaltigen Bauen zu leisten.
Die Förderung der KfW-Bank richtet sich an neu errichtete Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten oder die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllen. Die Förderung gilt nur für Wohngebäude, die nach Fertigstellung den Vorgaben des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Dadurch wird sichergestellt, dass die geförderten Wohngebäude geringe Treibhausgasemissionen im gesamten Gebäudelebenszyklus aufweisen.
Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ wird als Projektförderung durch die KfW-Bank angeboten. Dabei wird ein Teil des Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln finanziert. Diese Förderung deckt sämtliche Kosten für das Bauwerk sowie die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung ab. Zudem können auch Eigenleistungen gefördert werden, indem die Ausgaben für das Material berücksichtigt werden. Die KfW-Bank kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanzieren.
Evaluation zeigt positive Effekte des Baukindergeldes auf Wohneigentum
Das Baukindergeld hat sich als erfolgreiche Fördermaßnahme erwiesen, um Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen, wie die Evaluation des Instituts Wohnen und Umwelt zeigt.
Bei der neuen KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ spielt das zu versteuernde Einkommen eine Schlüsselrolle. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge wird der Zugang zu dieser Förderung für mehr Familien ermöglicht. Im Vergleich zum Baukindergeld hat die neue Förderung den Vorteil, dass sie den Kauf von Bestandsimmobilien ausschließt und den Fokus auf den Neubau und den Ersterwerb von klimafreundlichem Wohneigentum legt.
Familien mit begrenztem Einkommen haben dank der verbesserten Bedingungen der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ nun die Möglichkeit, sich ihren Traum vom eigenen Haus zu erfüllen. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge eröffnet ihnen neue Perspektiven und erleichtert den Zugang zu einer zinsverbilligten Finanzierung. Gleichzeitig leistet diese Förderung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie den Bau von energieeffizienten und nachhaltigen Häusern fördert.