In einem Interview mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, dem Sprecher der Plattform Privatheit und Hessischer Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, werden die Auswirkungen der neuen Aufnahmen von Straßen und Gebäuden durch Google Street View in Deutschland thematisiert. Seit 2010 hat Google den Datenbestand des Dienstes aktualisiert, wodurch Nutzer bequem von zu Hause aus einen Blick auf potenzielle Ferienwohnungen oder das Wohnumfeld anderer Menschen werfen können. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Veröffentlichung solcher Bilder Einblicke in die Privatsphäre gewährt und Informationen für kriminelle Zwecke genutzt werden könnten.
Widerspruch gegen Google Street View: Recht auf Privatsphäre!
Google Street View finanziert sich als kostenloser Dienst durch die Erfassung und Verarbeitung von Nutzerdaten. Diese Daten verwendet Google, um personalisierte Profile zu erstellen und individualisierte Werbung zu schalten. Prof. Dr. Roßnagel betont, dass Google nicht im öffentlichen Interesse handelt, sondern in seinen eigenen Geschäftsinteressen. Daher ist es wichtig, dass Nutzer ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen und Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront einlegen, um ihre Privatsphäre zu schützen.
Wenn man nicht möchte, dass die eigene Hausfront in Google Street View zu sehen ist, kann man einen Widerspruch direkt an Google richten. Dafür kann man die E-Mail-Adresse streetview_deutschland@google.com verwenden. Sollte Google trotzdem die Hausfront veröffentlichen, besteht die Option, eine Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzureichen.
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung müssen Unternehmen wie Google die Zustimmung der betroffenen Personen einholen, um Fotos vom öffentlichen Raum zu machen und im Internet zu veröffentlichen. Da es jedoch nicht praktikabel ist, von allen Betroffenen eine Einwilligung einzuholen, können solche Aufnahmen aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses verarbeitet werden. Dennoch haben betroffene Personen das Recht, Widerspruch einzulegen, um ihre Grundrechte zu schützen und ihre Privatsphäre zu wahren.
Trotz der Tatsache, dass es möglich ist, Widerspruch einzulegen, wurden seit dem Upload der neuen Bilder lediglich etwa 100.000 Widersprüche registriert. Dies könnte darauf hindeuten, dass viele Menschen entweder nicht die Risiken von Google Street View erkennen oder nicht ausreichend über den Dienst informiert sind. Es ist wichtig zu verstehen, dass die bewusste Entscheidung, keinen Widerspruch einzulegen, auch als eine Ausübung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung betrachtet werden kann.
Die Veröffentlichung der Hausfront und persönlicher Daten bei Google Street View kann die Privatsphäre betroffener Personen gefährden. Um ihre Grundrechte zu wahren, sollten sie ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausüben und Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen. Nur so können sie sicherstellen, dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt und ihre Daten nicht ungewollt in die falschen Hände geraten.