Der Deutsche Tierschutzbund äußert sich enttäuscht über den Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz. Der Verband gibt an, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Versprechen größtenteils nicht umgesetzt wurden und der Entwurf innerhalb der Bundesregierung keine Einigung erzielt hat. Der Verband kritisiert, dass der Tierschutz nur für wenige Bereiche vorgesehen ist und selbst dort ungenügend ist.
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Tierschutzbund enttäuscht von Entwurf für neues Tierschutzgesetz – Überarbeitung notwendig
Der Deutsche Tierschutzbund zeigt sich enttäuscht über den Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen wurden größtenteils nicht umgesetzt und der Entwurf hat innerhalb der Bundesregierung keine Einigung erzielt. Der Verband kritisiert, dass der Tierschutz nur für wenige Bereiche vorgesehen ist und selbst dort ungenügend ist. Eine dringende Überarbeitung des Entwurfs ist notwendig, um dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden.
Entwurf für neues Tierschutzgesetz bleibt hinter Erwartungen zurück
Der Gesetzentwurf zum Tierschutz weist zahlreiche Mängel auf. Wichtige Forderungen wie eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren und ein Verbot von Lebendtiertransporten außerhalb Europas werden nicht berücksichtigt. Auch das versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern findet keine Umsetzung. Die saisonale Anbindehaltung bleibt grundsätzlich erlaubt. Leider gibt es nur geringfügige Verbesserungen für Tiere in Tierversuchen.
Im vorliegenden Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz wurden grundlegende Mängel in Bezug auf die Plausibilitätskontrolle zur Genehmigung von Tierversuchen nicht behoben. Darüber hinaus bleiben im bisherigen Tierschutzgesetz Lücken bestehen, die schmerzhafte Amputationen bei Tieren erlauben. Auch das Schwanzkupieren bei Schweinen, das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten sowie die betäubungslose Kastration von Lämmern und Zicklein werden im Entwurf nicht verboten. Jagdlich geführte Hunde sollen weiterhin vom Kupierverbot ausgenommen sein. Zudem soll die Videoüberwachung in Schlachthöfen nicht für kleine Betriebe gelten, obwohl dort erfahrungsgemäß die meisten Missstände auftreten.
Tierschutz: Verordnungsermächtigung statt verpflichtender Kennzeichnung von Haustieren
Einige Punkte im Gesetzentwurf werden nicht konkret festgelegt, sondern in Verordnungsermächtigungen überführt. Dazu gehört beispielsweise die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen, die nicht verpflichtend, sondern lediglich als Option angeboten wird. Der Deutsche Tierschutzbund sieht zwar positive Ansätze in den verpflichtenden Vorgaben für den nationalen Onlinehandel mit Tieren, fordert jedoch eine weitergehende Ausgestaltung dieser Vorgaben, um den Tierschutz effektiv zu gewährleisten.
Im Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz wird der Onlinehandel mit Tieren nicht direkt über das Tierschutzgesetz beschränkt, sondern es wird eine Verordnungsermächtigung vorgesehen. Diese Entscheidung stößt auf Kritik von Thomas Schröder, da wichtige Regelungen auf später verschoben werden und von der nächsten Bundesregierung möglicherweise wieder aufgehoben werden könnten. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt jedoch die Erweiterung und Konkretisierung des „Qualzuchtparagraphen“ sowie das Vorhaben, bestimmte Wildtiere zukünftig nicht mehr in Zirkussen zur Schau zu stellen.
Entwurf lässt wichtige Tierschutz-Forderungen außer Acht
Der vorliegende Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz weist zahlreiche Lücken und unzureichende Regelungen auf, was zu Kritik und Enttäuschung beim Deutschen Tierschutzbund geführt hat. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Versprechen wurden nicht angemessen umgesetzt. Es ist nicht akzeptabel, dass wichtige Forderungen im Bereich Tierschutz nicht beachtet wurden und dass grundlegende Mängel im bisherigen Tierschutzgesetz bestehen bleiben.
Der Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz wird dafür kritisiert, dass Ermächtigungsgrundlagen statt klarer gesetzlicher Vorgaben verwendet werden. Trotz einiger positiver Aspekte wie der Erweiterung des „Qualzuchtparagraphen“ und dem Verbot der Zurschaustellung bestimmter Wildtiere in Zirkussen bleibt der Entwurf insgesamt hinter den Erwartungen zurück. Eine dringende Überarbeitung ist erforderlich, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen und dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden.