Die Unterscheidung zwischen grundlegenden Modellen und Systemen für konkrete Anwendungen ermöglicht eine maßgeschneiderte Regulierung und fördert gleichzeitig die Innovation.
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Regierung fordert schärfere Definitionen und Differenzierung in KI-Verordnung
Die Bundesregierung betont die Notwendigkeit, die Definitionen in der KI-Verordnung zu schärfen und differenzierter zu gestalten. Dadurch sollen grundlegende KI-Modelle, die mehr Freiraum für Weiterentwicklung benötigen, von bereits einsatzbereiten Systemen für konkrete Anwendungen unterschieden werden. Eine solche Differenzierung ermöglicht eine maßgeschneiderte Regulierung, die einerseits die spezifischen Anforderungen der verschiedenen KI-Modelle berücksichtigt und andererseits Innovationen fördert.
Systeme mit vielseitigen Einsatzzwecken ermöglichen breites Aufgabenspektrum
Bei den Verhandlungen über das Gesetz soll klargestellt werden, dass Systeme mit vielen möglichen Einsatzzwecken, wie beispielsweise Sprach- oder Bilderkennung, ein breites Spektrum von Aufgaben erzeugen können. Diese „General Purpose AI“ ist in der Lage, Ergebnisse für verschiedene Aufgabenbereiche zu liefern. Als Beispiele für solche Dienste werden ChatGPT von OpenAI und Claude von Anthropic genannt. Diese Dienste stehen bereits Nutzern zur Verfügung und können ohne Fachkenntnisse verwendet werden. Andere Modelle, wie beispielsweise GPT von ChatGPT oder Luminous von Aleph Alpha, befinden sich noch in der Entwicklung.
Klare Vorgaben für KI-Systeme mit allgemeinen Anwendungsbereichen
Damit KI-Systeme mit allgemeinen Zwecken angemessen reguliert werden können, müssen klare Vorgaben gemacht werden. Diese Vorgaben könnten Anforderungen an die Risikoabschätzung, das Datenmanagement und die Transparenz umfassen. Es sollte auch eine Offenlegung der zugrunde liegenden Daten und des Trainings der Systeme erfolgen, wobei der Schutz der Privatsphäre und des Urheberrechts gewährleistet sein muss. Es wird auch empfohlen, Erläuterungen zur Funktionalität des KI-Modells, zum Energieverbrauch und den Treibhausgas-Emissionen sowie Kennzeichnungspflichten für Deepfakes mit Wasserzeichen einzuführen.
Bedauerliche Einschränkung: Sicherheitsbehörden von KI-Vorgaben ausgeschlossen
Eine bedauerliche Einschränkung der geplanten Vorgaben betrifft die Sicherheitsbehörden, die von den Regelungen nicht erfasst werden. Es bleibt offen, wie sich dies auf den Einsatz von KI-Technologie im Sicherheitsbereich auswirken wird.
Künstliche Intelligenz: Bundesregierung setzt auf differenzierte Regelungen
Die Bundesregierung strebt eine ausgewogene Regelung der Künstlichen Intelligenz an, die Innovation fördert und gleichzeitig wichtige Aspekte wie Risikoabschätzung, Datenmanagement und Transparenz berücksichtigt. Dabei sollen Korrekturen an den bisherigen Entwürfen vorgenommen werden, um schärfere Definitionen und differenzierte Vorgaben zu ermöglichen.
Mit den geplanten Vorgaben wird angestrebt, einen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu schaffen, der sowohl den Schutz der Nutzer als auch die Entwicklung neuer Technologien gewährleistet.